Aktuelles

E-Rezept:
Seit dem 1. Januar 2024 ist das elektronische Rezept für Kassenrezepte verpflichtend. Das bedeutet, dass die Versicherten zum Beispiel telefonisch oder per e-mail ein Rezept bei uns bestellen und die Verordnung dann mit ihrer Versichertenkarte oder der e-Rezept-App in einer beliebigen Apotheke im Bundesgebiet abholen können. Sie müssen das Rezept nicht mehr in der Praxis abholen kommen. Leider funktioniert das Ausstellen von e-Rezepten nicht immer, manchmal müssen wir das Papierformular verwenden.

Privatrezepte, Betäubungsmittelrezepte, Rezepte für Hilfsmittel und Heilmittelverordnungen werden weiterhin auf Papier ausgestellt.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
Diese wird von uns an die Krankenkasse übermittelt. Von dort kann der Arbeitgeber die Arbeitgeberbescheinigung abrufen. Die Versicherten können auf Wunsch einen Ausdruck bekommen, aber wir ziehen es vor, papierlos zu arbeiten.

Coronavirus:
Es gibt nur noch vereinzelte Fälle von Coronainfektionen. Bitte tragen Sie freiwillig eine Maske, wenn Sie erkältet sind und befolgen Sie weiterhin die Maßnahmen des Infektionsschutzes (www.infektionsschutz.de, Bundesministerium für Gesundheit)

  1. Halten Sie beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen und drehen sich am besten weg.
  2. Niesen oder Husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einen Mülleimer mit einem Deckel.
  3. Waschen Sie regelmäßig und ausreichen lang Ihre Hände mit Wasser und Seife, insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten.
  4. Benutzen Sie einen Mund-Nasen-Schutz.

Weitere Informationen veröffentlicht das Robert-Koch-Institut, www.rki.de.

Grippe:

Die Grippeimpfkampagne 2025/26 beginnt voraussichtlich im September.

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