Wir führen arbeitsmedizinische Vorsorgen mit Ausnahme von Untersuchungen nach der Druckluftverordnung und der Strahlenschutzverordnung durch. Ergänzend zu unseren eigenen Leistungen binden wir Labor und Radiologie bei Bedarf ein.
Die Vorsorgen sind in der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) geregelt und werden vom Arbeitgeber in Auftrag gegeben, sofern sich aus der Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit ergibt.