Nach Fahrerlaubnisverordnung müssen vor Erwerb der Führerscheine der Klassen C, C 1, CE, C1E, D, D 1, DE, D1E eine ärztliche Untersuchung und ein Sehtest erfolgen. Diese Untersuchungen müssen alle fünf Jahre wiederholt werden, wenn die Fahrerlaubnis verlängert werden soll.
Ärztliche Untersuchung: Untersuchung auf Krankheiten nach Anlage 4 und 5 der Fahrerlaubnisverordnung, die die Fahreignung beeinträchtigen können
Sehtest : Prüfung der zentralen Tagessehschärfe, des Farbsinnes, des räumlichen Sehens und des Kontrastsehens (Optovist, Vistec AG) und des Gesichtsfeldes (Perivist, Vistec AG)
Reaktionstest: nach Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung müssen sich Bewerber um die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E einer Untersuchung der Belastbarkeit, der Orientierungsleistung, der Konzentrationsleistung, der Aufmerksamkeitsleistung und der Reaktionsfähigkeit unterziehen. Wir führen diese Untersuchung mit dem System Corporal Plus, Vistec AG, durch. Bei Verlängerung der Fahrerlaubnis müssen Busfahrer ab Vollendung des 50.Lebensjahres, und Personen, die Fahrgäste befördern, ab Vollendung des 60. Lebensjahres den Reaktionstest wiederholen.
Preise:
Körperliche Untersuchung:
€ 50,- einschl. USt 19%
Sehtest:
€ 70,- einschl. USt. 19%
Reaktionstest:
€ 60,- einschl. USt 19%
Bezahlung: Bargeld oder Girocard oder nach schriftlicher Kostenübernahmeerklärung auch auf Rechnung. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.