Eignungsuntersuchungen

Hierbei handelt es sich um die Untersuchungen nach G25 (Fahr-Steuer und Überwachungstätigkeiten), G 26.3 (Arbeiten mit schwerem Atemschutz) und G 41 (Arbeiten mit Absturzgefahr). Diese Untersuchungen sind nicht gesetzlich geregelt, sondern werden nach Betriebsvereinbarung erbracht. Der Arbeitgeber erfährt, ob die Untersuchten für die vorgesehene Tätigkeit geeignet sind oder ob Einschränkungen festgestellt wurden.

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